GewerbegebieteIm nördlichen Stadtgebiet von Meisenheim sind z. Z. 4 Gewerbegebiete, die im beiliegenden Planauszug in grau dargestellt sind, angesiedelt. Die Errichtung von Gewerbegebieten erfolgte früher um die Bereiche Arbeiten und Wohnen zu trennen. Ausschlaggebend waren u. a. die Belästigungen durch Lärm, Geruch und Gefahr. Der Begriff eines Gewerbegebietes ist in § 8 Baunutzungsverordnung geregelt. Freiflächen in diesen Bereichen stehen noch zur Verfügung.
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