Fördermöglichkeiten

Förderprogramme auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus.
Die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz setzt diese Förderprogramme um und gewährt hierfür zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. 




U.a. werden folgende Maßnahmen gefördert:

o Energiesparende Maßnahmen
o Nutzung alternativer und regenerativer Energien
o Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
o Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen
o Modernisierungsmaßnahmen
o Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse

Einen ausfühlichen Überblick bietet der Förderkatalog.

Nähere Informationen zu den Förderprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz erhalten Sie bei der Landestreuhandbank Rheinland Pfalz oder bei ihrem Ansprechpartner der

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel. 0671/803-0

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim


Obertor 13
55590 Meisenheim

Tel: (06753) 121-0
Fax: (06753) 121-17

E-Mail: postmaster@meisenheim.de

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