Die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung gehört angesichts der klimaschädlichen Auswirkungen der fossilen Brennstpoffe (deren hinreichende dauerhafte Verfügbarkeit zu vertretbaren Kosten zudem ugesichert sind) zu einem der wichtigsten bundespolitischen Ziele.
Auch das Land Rheinland-Pfalz hat das energiepolitische Ziel ausgegeben, wonach mindestens 30 % des Gesamtstromverbrauchs bis zum Jahr 2020 und 100 % bis 2030 aus erneubaren Energien stammen soll.
Nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz können nur über drei Strategien erreicht werden:
Neben der Ausschöpfung der immer noch riesigen Einsparpotenziale und der Optimierung der Energieeffizienz durch den Einsatz moderner Technologien und verbesserter Ausnutzung von erschlossenen Energiequellen kommt dem gezielten Ausbau der erneuerbaren Energien eine sehr hohe Bedeutung zu.
Erneuerbare Energiequellen (Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, Erdwärme) sind nachhaltig, stehen nahezu unbegrenzt zur Verfügung, und sind klimaneutral oder zumindest deutlich weniger klimaschädlich zu erschließen. Letztlich dienen sie auch dazu, die politischen Abhängigkeiten und Unwägbarkeiten beim Import von Energie zu reduzieren und den CO²-Ausstoß zu mindern.
Der Nutzung der Windenergie kommt in diesem Zusammenhang wegen der vergleichweise hohen Energieeffizienz eine besondere Bedeutung zu.
Aufgrund der natürlichen Standortbedingungen weisen mehrere Teilbereiche der Verbandsgemeinde Meisenheim ein relativ hohes Potenzial für die effiziente Nutzung der Windenergie auf. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde sind bereits drei Sonderbauflächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen, auf denen bisher insgesamt 9 Windenergieanlagen (WEA) errichtet wirden.
Um im öffentlichen Interesse des Klima- und Umweltschutzes einen Beitrag zur Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien zu leisten und angesichts der gegebenen Potenziale ihren Teil zur Erreichung der bundes- und landespolitischen Ziele zu leisten, will die Verbandsgemeinde weitere geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie auf ihrem Gebiet zur Verfügung stellen.
Ziel der am 28.05.2009 sowie am 25.11 2010 vom Rat der Verbandsgemeinde Meisenheim beschlossenen thematischen FNP-Fortschreibung "Windkraft" (Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2b BauGB) ist die Ausweisung von Sondergebieten für die Nutzung der Windenergie im Verbandsgemeindegebiet.
Damit sollen die Entwicklung der Windenergienutzung gesteuert und geeignete Flächen planungsrechtlich gesichert werden.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.11.2011 beschlossen den Planentwurf in der Zeit vom 01.12.2011 bis 05.01.2012 öffentlich auszulegen.
Nachfolgend finden Sie die Planungsunterlagen:
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Meisenheim -
Teilgebiet Windenergie -
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Verbandsgemeinde Meisenheim hat zur Erreichung des energiepolitischen Ziels des Landes Rheinland-Pfalz, wonach mindestens 30% des Gesamtstromverbrauchs bis zum Jahr 2020 aus erneuerbaren Energien stammen soll, beschlossen, den derzeit gültigen Flächennutzungsplan für das Teilgebiet Windenergie fortzuschreiben und weitere geeignete Flächen auszuweisen. Ziel ist weiterhin die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen zu minimieren und durch regenerative Energienutzung zu ersetzen und dadurch die regionale Wertschöpfung zu stärken.
Hierzu geben wir Ihnen Gelegenheit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Äußerungen und Anregungen im Hinblick auf den geforderten Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie zu sonstigen Belangen zu dem angegebenen Vorhaben vorzubringen.
Der Entwurf des Teilplanes Windenergie liegt in der Zeit vom 03.03.2011 bis 23.03.2011 bei der Verbandsgemeinde Meisenheim, Obertor 13, Zimmer 3 während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06753/121-30.
Den Übersichtsplan sowie die Erläuterungen zu den planungsrelevanten Vorgaben, welche der Ermittlung der möglichen Potentialflächen zugrunde liegen, können Sie hier einsehen:
>> Übersichtsplan
>> Erläuterungen