Planen und BauenDie Stadt- bzw. Gemeindeplanung -Planungshoheit-gehört gemäß Artikel 28 Grundgesetz zu dem Kern komunaler Selbstverwaltung der Kommunen. Sie orientiert sich an den sich ständig ändernden Lebensumständen und Lebensge-wohnheiten der Bürgerinnen und Bürger sowie an gesellschaftsrelevanten Entwicklungen wie bspw. dem demographischen Faktor. Ausgehend von der Landesentwicklungs-planung,überregionalen Raumordnungsplänen entwickeln die Kommunen Flächennutz-ungspläne und parzellenscharfe Bebauungspläne. | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
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