PersonalausweisDas neue Personalausweisgesetz, tritt am 01. November 2010 in Kraft. Bei der Antragstellung für den neuen Personalausweises ist folgendes zu beachten: Das vom Antragsteller vorzulegende Foto muss künftig den biometrischen Vorgaben entsprechen. Zudem ist es möglich, Fingerabdrücke aufzunehmen, um sie im Chip des Personal-ausweises zu speichern. Die neue Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (elD-Funktion) ist eine der wesentlichen Innovationen beim neuen Personalausweis. - Online-Ausweisen mit der eID = electronic identity
Antragsteller ab 24 28,80 €
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beantragung oder im Vorfeld durch die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Sie bis 28. Oktober 2010 die Möglichkeit haben, den alten/bisherigen Personalausweis zu beantragen.
| Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
Öffnungszeiten Montag - Mittwoch: Unser Online-Bürgerbüro ist rund um die Uhr geöffnet! Service Links |