Parkausweise für Behinderte, die vor dem 01. Januar 2001 ausgestellt wurden, werden zum Ende dieses Jahres ungültig (dies gilt auch für unbefristet erteilte).

Wer vom 01. Januar 2011 an auf einem Behindertenparkplatz parken möchte, benötigt dazu den sogenannten EU-Parkausweis. Inhaber des alten (dunkelblauen) Ausweises sollten deshalb rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahres den neuen Parkausweis beantragen.
Wer ohne den EU-Parkausweis oder mit dem alten ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätze steht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.


Wer kann einen EU-Parkausweis beantragen ?
Personen mit einem
- gültigen Schwerbehindertenausweis
mit Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
mit Merkezeichen "bl" (blind oder stark sehbehindert)
mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen
- Feststellungsbescheid (Amt für soziale Angelegenheiten)
Wo bekomme ich den EU-Parkausweis ?
Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim
Ansprechparter: Herr Klein
Obertor 13
Zimmer 7
55590 Meisenheim
06753-121-27
Was ist mitzubringen ?
- gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Amtes für soziale
Angelegenheiten
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis
- falls der Antrag für einen Betreuten gestellt werden soll, die Betreuungsurkunde des
Betreuers
Bei Neuausstellung eines Parkausweises wegen Ablauf des bisherigen Parkausweises ist der alte Parkausweis vorzulegen, da dieser bei Aushändigung des EU-Parkaus-weises eingezogen wird.