Leinenpflicht für Hunde in allen Gemeinden und der Stadt Meisenheim!
Für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Meisenheim wurde durch Rechts-verordnung geregelt, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Verunreinigungen durch Hundekot etc.
Die Halter und Führer von Tieren müssen dafür sorgen, dass Tiere öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Neben dem Halter ist auch der Führer von Tieren verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen
Sie möchten die Regelungen im Detail nachlesen:
Die entsprechenden Rechtsverordnungen finden Sie hier>>