Altstadtfahrverbot in Meisenheim

Am 31. März 2012 beginnt das diesjährige Fahrverbot im Altstadtbereich der Stadt Meisenheim.

Dauer des Fahrverbotes: 31. März 2012 bis 31.10.2012
Samstags ab 17.00 Uhr bis montags 5.00 Uhr sowie an Feiertagen ab dem Vortag von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr am darauffolgenden Werktag.

Folgendem Personenkreis kann auf Antrag nach Vorlage des Fahrzeugscheines, befristet bis zum 31.10.2012, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden:

1. Fahrzeughalter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im gesperrten Bereich 
2. Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im gesperrten Bereich.

 

Genehmigungen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Frau McDuffie, Zimmer 9, oder Herrn Klein, Zimmer 7, beantragt werden. Bei der Antragstellung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen.

Gerne können Sie folgenden Vordruck „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmi-gung von dem Fahrverbot“ verwenden.

 >> Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung


 Hinweis: Bitte überprüfen Sie Ihre vorhandene Ausnahmegenehmigung auf die
               Gültigkeitsdauer.

Kontakt

Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim


Obertor 13
55590 Meisenheim

Tel: (06753) 121-0
Fax: (06753) 121-17

E-Mail: postmaster@meisenheim.de

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