Satzungen und RechtsverordnungenStädte und Gemeinden können die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch eigenes Ortsrecht regeln, soweit nicht durch höherrangiges Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt ist. Das Ortsrecht umfasst vor allem Satzungen und Rechts- Die Veröffentlichung der Satzungen und Rechtsverordnungen (Auszug) ist eine Service-Leistung der Verbandsgemeinde Meisenheim, um generell über die örtlichen Vorschriften zu informieren. Änderungen werden zeitnah aktualisiert. Wenn Sie Fragen zu diesen Satzungen oder zu anderen örtlichen Vorschriften haben, steht Ihnen Herr Vetter gerne zur Verfügung.
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