Das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform sowie das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform wurden am 05. Oktober 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet.
Verbandsfreie Gemeinden und Städte sowie Verbandsgemeinden mit weniger als 10.000 bzw. 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig keinen Bestand mehr haben.
Betroffen sind 8 Gemeinden und Städte sowie 66 Verbandsgemeinden. Vor allem die betroffenen Verbandsgemeinden und die ihnen angeschlossenen Gemeinden sollen sich mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und ihren Gemeinde- und Verbandsgemeinderäten Gedanken über die künftigen Gebietsstrukturen machen.
Die Verbandsgemeinde Meisenheim zählt ausdrücklich nicht zu den 66 zur Fusion aufgerufenen Verbandsgemeinden, wenngleich die maßgebliche Einwohnergröße von 12.000 Einwohnern unterschritten wird.
Bis zum 30. Juni 2012 ist sowohl der Zusammenschluss mit einer benachbarten Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde oder Stadt als auch die Eingliederung einzelner Ortsgemeinden in eine benachbarte Verbandsgemeinde unter Beachtung notwendiger Beschlüsse der beteiligten Gebietskörperschaften auf freiwilliger Basis möglich. Nach den Kommunalwahlen im Jahr 2014 könnte es jedoch zu „Zwangsfusionen“ kommen. Mit der Kommunalreform wird laut Gesetzentwurf u.a. eine Verbesserung von Bürgernähe und Bürgerservice angestrebt.
Das Gesetz strebt primär freiwillige Gebietsänderungen an, um die für erforderlich erachteten Optimierungen herbeizuführen.
Zur weiteren Information stellen wir nachfolgende Dokumente zur Verfügung:
Gutachten Prof. Junkernheinrich, Universität Kaiserslautern, zur Gebietsreform
1. Landesgesetz zur kommunalen Gebietsreform
Vorschläge der Landesregierung zur Gebietsreform
Demographische Entwicklung der Verbandsgemeinden