| AktuellesFreibadsaison
Das Freibad Meisenheim „In der Heimbach“ ist seit Samstag, den 04.05.2013, wieder geöffnet! Unsere Badezeiten: montags bis sonntags 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Einlass bis 19.00 Uhr Der bisherige Eingangsbereich zum Freibad ist in dieser Saison geschlossen. Der Zugang zum Freibad befindet sich ab sofort am Kiosk. Der Kiosk unseres Freibades lädt Sie täglich ab 09.00 Uhr zum frühstücken oder einem Imbiss ein.
Freibad Meisenheim - ein tolles Freizeiterlebnis zu bezahlbaren Preisen ! Einzel-Eintrittspreis:  Erwachsene: 3,00 € Jugendliche: 2,50 €
Feierabendticket (ab 17:00 Uhr): Erwachsene: 2,50 € Jugendliche: 2,00 €
Zehnerkarten: Erwachsene: 25,00 € Jugendliche: 20,00 €
Jahreskarten: Erwachsene: 60,00 € Jugendliche: 30,00 €
Familienkarten: Preis auf Anfrage
Weitere Informationen: Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim Obertor 13 55590 Meisenheim Tel: 06753/ 121-36 (Frau Kügler) Fax: 06753/121-17
Ja zum Jugendschutz
 Der Landkreis Bad Kreuznach führte im Rahmen der Kampagne "Ja zum Jugendschutz" für minderjährige Veranstaltungsbesucher als erster Landkreis in Rheinland-Pfalz den PartyPass zum 1. Mai 2013 ein. Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für Jugendliche unter 18 Jahren an Festen teilzu-nehmen. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte bislang die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Das geht seit Oktober 2010 nicht mehr, als das Personalausweisgesetz geändert wurde. Anstatt des Personalausweises wird dann der PartyPass (nach Kontrolle, ob die Angaben korrekt sind) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt. Damit können Eltern relativ sicher sein, dass bei dieser Veranstaltung der Jugendschutz eingehalten wird. Der PartyPass kann kostenfrei downgeloadet und im pdf-Formular ausgefüllt werden. Dann nur noch ausschneiden und falten - fertig! Wir können nicht dafür garantieren, dass alle Veranstalter den PartyPass bereits kennen und/oder akzeptieren. Wir arbeiten dran! Auch für den PartyPass gelten Regeln, die Du beim Download per Mausklick akzeptieren musst. Eine wichtige Regel ist, dass falsche Angaben dazu führen, dass der PartyPass einbehalten und vernichtet wird und der Zugang zur Veranstaltung verweigert werden kann.
Also: Wahrheitsgemäße Angaben machen!
Mehr Informationen zum PartyPass: www.partypass.de oder www.kreis-badkreuznach.de . Hier kannst Du Dir auch Deinen PartyPass selbst gestalten!
Hinweis: Veranstalter, Vereine, Verbände und Schulen etc. haben die Möglichkeit beim örtlich zuständigen Ordnungsamt eine sogenannte „PartyPass-Box“ kostenfrei auszuleihen, um Jugendliche zwischen 16 – 18 Jahren mit einem professionellen PartyPass ausstatten zu können.
Notruf-FaxFür Menschen mit Behinderung wurden für die Notrufannahmestellen im Land Rheinland-Pfalz, ein Notruf-Fax eingeführt. „Sie brauchen Hilfe? - Wir wollen, dass Sie sie so schnell wie möglich erhalten! Unter der kostenfreien Faxnummer 0800-112 55 66 erreichen Sie die für ganz Rheinland-Pfalz zuständige zentrale Abfragestelle in der Integrierten Leitstelle Montabaur. Dort wird Ihr Hilfeersuchen •entgegen genommen, weiterbearbeitet und falls erforderlich an die regional zuständige Stelle weitergeleitet. Zeit kann Leben retten! Damit es zu keinen unnötigen Zeitverzögerungen bei der Einsatzbearbeitung kommt, sind möglichst genaue und umfassende Informationen erforderlich. Daher bitten wir Sie, den Faxvordruck vollständig auszufüllen. Besonders wichtig ist hierbei, dass Sie - neben Name und Adresse - den Landkreis eintragen. "
Zum Notruf-Fax >> AltstadtfahrverbotAm 29. März 2013 beginnt das Fahrverbot im Altstadtbereich der Stadt Meisenheim. Dauer des Fahrverbotes: 29. März 2013 bis 31.10.2013 Samstags ab 17.00 Uhr bis montags 5.00 Uhr sowie an Feiertagen ab dem Vortag von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr am darauffolgenden Werktag. Folgendem Personenkreis kann auf Antrag nach Vorlage des Fahrzeugscheines, befristet bis zum 31.10.2014, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: 1. Fahrzeughalter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im gesperrten Bereich 2. Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im gesperrten Bereich. Genehmigungen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Frau McDuffie, Zimmer 9, oder Herrn Klein, Zimmer 7, beantragt werden. Bei der Antragstellung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen.
Zum Antrag FundtiereIn Rehborn wurde eine Katze gefunden. Das Tier wurde im Bad Kreuznacher Tierheim untergebracht. Eigentümer bzw. Interessierte melden sich bitte direkt beim Tierheim Bad Kreuznach, Tel. 0671/8960296. Zum Fundtier>>
Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet Energiechecks an!Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde MeisenheimKeine Zwangsfusion für Meisenheim und Alsenz-Obermoschel Die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Meisenheim soll zum Abschluss der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform 2019 vorgenommen werden. Die bereits erfolgte Positionierung der Verbandsgemeinde Meisenheim wird die Landesregierung in die weiteren Überlegungen einbeziehen!“
Der Kollege Arno Mohr von der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel hat ebenfalls von dem Minister Nachricht erhalten mit folgendem Wortlaut: „Aufgrund des Ergebnisses eines Bürgerentscheids in der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel am 23.09.2012 kann deren freiwilliger Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Rockenhausen nicht zu Stande kommen. Die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel soll zum Abschluss der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform 2019 vorgenommen werden. Die Landesregierung ist sehr daran interessiert, welche Kommune die Verbandsge-meinde Alsenz-Obermoschel als Partner für einen Zusammenschluss befürwortet und welche Gründe aus ihrer Sicht dafür sprechen. Ihre Vorschläge zu einer Gebiets-änderung der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel wird die Landesregierung in die weiteren Überlegungen einbeziehen“. Beide Schreiben machen deutlich, wie wichtig es war, in unserer Verbandsgemeinde eine Bürgerbefragung durchzuführen. Die Landesregierung hat dieses Votum, wie auch den Bürgerentscheid in der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel, in unserem Sinne behandelt. Es bestätigt das Bemühen von beiden Seiten, hier eine gemeinsame Verbandsgemeinde zu bilden. Es ist jetzt die Zeit, dass beide Fusionspartner inGesprächen die Voraussetzungen klären, die zu einem Fusionsvertrag führen. Das Ergebnis muss sein, dass wir übereinstimmend einen Fusionsvertrag in den beiden Verbandsgemeinderäten beschließen und die Ortsgemeinden aus beiden Verbandsgemeinden mehrheitlich diesem Werk zustimmen. Es bleibt festzustellen, dass die beiderseitigen Bemühungen aus Alsenz-Obermoschel und Meisenheim erfolgreich waren und den Weg bereiten konnten für eine künftige gemeinsame Verbandsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach. Alfons Schneider Bürgermeister Sprechstunden der Bezirksbeamten
Die Sprechstunden der Bezirksbeamten der PI Lauterecken in unserem Hause, Obertor 13, 55590 Meisenheim finden wie folgt statt:
Dienstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mittwochs von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr Donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Sie können gerne einen Termin mit den Bezirksbeamten vereinbaren unter Tel: 06382/911-230. In dringenden Fällen rufen Sie bitte die Polizeiinspektion Lauterecken unter 06382/911-0 an.
Leinenpflicht für HundeLeinenpflicht für Hunde in allen Gemeinden und der Stadt Meisenheim! Mehr Info>>
Brennholz aus ForstrevierenUm eine kontinuierliche Belieferung der Bevölkerung mit Brennholz zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Bedarfsmeldung erforderlich. Den entsprechenden Vordruck und Hinweise finden Sie hier>>
LED-Leuchten für Breitenheim RWE Deutschland stellt innovative Technik zur VerfügungIm Rahmen des Dienstleistungsvertrages Wartung Straßenbeleuchtung stellte RWE Deutschland der Ortsgemeinde Breitenheim zwei LED-Leuchten der Firma Trilux zur Verfügung. RWE-Kommunalbetreuer Friedrich Reinhardt übergab am Montag die Leuchten an Ortsbürgermeister Reiner Hill. „Viele Kommunen denken darüber nach, ob LED eine sinnvolle Alternative für ihre Straßenbeleuchtung ist. Mit den neuen Leuchten hat Breitenheim jetzt die Möglichkeit dies zu testen“, so Reinhardt. Die Technik der LED-Straßenbeleuchtung entwickelt sich rasant weiter, kontinuierlich gibt es technische Verbesserungen. Die Leuchten verbrauchen nur einen Bruchteil der Energie der dort bisher eingesetzten Lampen.

Bürgerbefragung zur Fusion mit der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel
Die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Meisenheim haben vom 04. bis 17. Juni 2012 zum beabsichtigten freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Meisenheim und Alsenz-Obermoschel abgestimmt.
Fraktionsübergreifend hat der Verbandsgemeinderat Meisenheim diese Abstimmung initiiert, um dem Bürgervotum in dieser für die zukünftige Entwicklung der Verbandsgemeinde Meisenheim wichtigen Weichenstellung entscheidendes Gewicht zu geben. Dies entspricht nicht nur dem kommunalpolitischen Selbstverständnis, sondern wird insbesondere auch der landespolitischen Zielsetzung mit § 1 des 1. Landes-gesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform gerecht. Der Ältestenrat der Verbandsgemeinde Meisenheim hat am 18.06.2012, 17.00 Uhr, das Ergebnis der Abstimmung festgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Meisenheim sind dem Ruf zur Abstimmung in beeindruckender Weise gefolgt. Die Abstimmungsbeteiligung beträgt 75,9 % der Abstimmungsberechtigten. Mit 91,1 % Ja-Stimmen und 8,9 % Nein-Stimmen haben die Bürgerinnen und Bürger mit überwältigender Mehrheit für einen freiwilligen Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel abgestimmt! Auf Grundlage dieses klaren Bürgerauftrages wird der Verbandsgemeinderat am 21.06.2012 die Fusion mit der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel beschließen. Gleichzeitig erwartet der Ältestenrat, dass dieses deutliche Signal aus Meisenheim den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel veranlasst, bei allem gebotenen Respekt vor der Souveränität dieses Gremiums die Überlegung zur Fusion mit der Verbandsgemeinde Rockenhausen, insbesondere auch mit Blick auf das dortige Bürgerbegehren zu überdenken. Weiter zollen Bürgermeister Schneider und die Fraktionen Anerkennung und Dank für das mit der Abstimmung gezeigte bürgerschaftliche Engagement und Verantwortung für unsere gemeinsame Verbandsgemeinde. Ein besonderer Dank gilt auch den ehrenamtlichen Mandatsträgern in der Verbandsgemeinde Meisenheim, die entscheidend zum Gelingen dieser Abstimmung beigetragen haben. Das detaillierte Ergebnis der Befragung erhalten Sie hier.
Rauchmelder sind LebensretterTourist-Information Meisenheim ist zertifizierter Qualitätsbetrieb der Stufe I der „ServiceQualität Deutschland“Bei der Auszeichnung der Qualitätsbetriebe der Initiative „ServiceQualität Deutschland“ am 22. Mai 2012 in der Rhein-Main Jugendherberge in Mainz, wurde die Tourist-Information Meisenheim von der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke als Qualitätsbetrieb der Stufe I ausgezeichnet. Gefördert vom Wirtschaftsministerium und angesiedelt bei der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, hat die „ServiceQualität Deutschland in Rheinland-Pfalz“ das Ziel, bei Gastgebern und Tourismus-Dienstleistern im Land den Service aus Gast-Perspektive systematisch zu verbessern. Die Tourist-Information Meisenheim gehört nun zu den inzwischen 595 touristischen Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz, die sich durch ihre Zertifizierung mit der „ServiceQualität Deutschland“ für ein konsequentes Qualitätsmanagement entschieden haben. Zu den Aufgaben gehört es nun, Verbesserungsprozesse anzustoßen und die Dienstleistungsorientierung der Mitarbeiter kontinuierlich zu fördern. Die Verinnerlichung des Servicegedankens begeistert dabei nicht nur die Gäste, sondern motiviert auch die Mitarbeiter der Tourist-Information.
Info: Tourist-Information Meisenheim Obertor 13 55590 Meisenheim Tel.: 06753 12123 Fax: 06753 12117 info@meisenheim.

Kindereinträge in Reisepässen werden ungültigAb dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag Kinder bereits ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den „Schengen-Raum". Grund sind europäische Vorgaben.
„Wir empfehlen allen Eltern, die noch über einen Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, bei geplanten Auslandsreisen frühzeitig vor dem 26.6.2012 neue Reisedokumente für Ihre Kinder zu beantragen Als Reisedokumente für Kinder kämen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - auch Personalausweise in Betracht. Unser Mitarbeiterteam des Einwohnermeldeamtes berät Sie gerne.
Kein Alkohol in KinderhändeFortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Meisenheim - Teilplan Windenergie Der Verbandsgemeinderat Meisenheim hat in seiner Sitzung am 03.11.2011 beschlossen, dass der Entwurf des Flächennutzungsplanes – Teilplan Windenergie - für die Verbandsgemeinde Meisenheim auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Der Flächennutzungsplanentwurf liegt mit dem Erläuterungsbericht, dem Umweltbericht und diesem zu Grunde liegenden Gutachten in der Zeit vom
01. Dezember 2011 bis einschließlich 05. Januar 2012
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 3, jeweils montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr bzw. nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan – Teilplan Windenergie - unberücksichtigt bleiben können.
Hier gehts zu den Planunterlagen>> Meisenheimer Obergasse bei SWR "Hierzuland"Pfälzer Bergland"Etappe für Etappe"- Einladung zur Entdeckung des Pfälzer Höhenweges Weitere Infos>>
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche nach Novellierung des SGB IIUnter der Rubrik Bildung und Kultur haben wir eine aktuelle Information der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugengliche eingestellt. | Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
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